Tobias Salander in den „Zeitfragen“ am 1. Oktober 2012: „Mit grosser Sorge verfolgt Hofbauer die zunehmende Verrechtlichung der Meinungsbildung und die Verfolgung ‚falscher‘ Meinungen in der EU. Ausgehend von Antirassismus-Paragraphen und Paragraphen gegen die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen, die in den europäischen Staaten schon lange installiert sind und ihre Funktion durchaus erfüllen, sieht Hofbauer eine Tendenz, missliebige kollektive Erinnerungen EU-weit zu verfolgen. Dass dabei die Singularität des Holocaust stillschweigend über Bord geworfen wird, nehmen die Akteure offensichtlich ohne Probleme in Kauf.(…) Hofbauers Buch ist eine breite Leserschaft zu wünschen. Wenn daraus eine lebhafte und ernsthafte Diskussion entsteht, auf ehrlicher und an der Würde des Menschen orientierter Grundlage, so würde das den Millionen von Opfern kriegerischer Auseinandersetzungen sicher eher gerecht als die Errichtung einer leicht durchschaubaren Gesinnungsdiktatur in Europa und im übrigen Westen.“

Ronen Steinke in der „Süddeutschen Zeitung“ am 27. Dezember 2011: „Nun ist Hofbauer ein Historiker, der von der Freiheit zum Zweifeln (…) regen Gebrauch macht. In den von Israel besetzten Gebieten möchte er einen Völkermord erkennen können, in den serbischen Verbrechen in Srebrenica hingegen nicht. Auch zu den Verbrechen an den Armeniern vertritt Hofbauer (…) eine eigene Ansicht. Die liegt näher an Ankara als an Paris. Aber Hofbauers politisches Argument schwächt all das gerade nicht. Die historischen Deutungskämpfe der Gegenwart bestehen, wie man an seinem Beispiel erkennen kann, oft in Auseinandersetzungen um Dinge, die schwerer greifbar sind als Zahlen oder Daten. Entscheidend sind häufig die gewählten Kontexte, die dadurch implizierten Kausalzusammenhänge. Und was die Frage ‚Völkermord oder nur Massaker‘ betrifft, so kommt es rechtlich letztlich auf die Absichten der Mörder an. Auch Richter behelfen sich da mit Indizien, also mit Interpretationen.“

Die Rezensionsseite „www.schattenblick.de“ am 8. Februar 2012: „Der österreichische Historiker, Autor und Verleger hat ein wichtiges Buch geschrieben, denn es übt Kritik an einer Entwicklung von fataler Eigendynamik. Greift die Sanktionierung des Denkens und Sprechens erst einmal Raum, dann wirkt die ohnehin immer geringer werdende Bereitschaft, drängende gesellschaftliche Widersprüche zu hinterfragen und die daran geübte Kritik zu streitbaren Positionen auszubauen, selbst wie eine Bedrohung jenes Restes an Autonomie, die zu bewahren den kapitalistisch vergesellschafteten Menschen immer teurer zu stehen kommt.“

 Detlef Pries in „Neues Deutschland“ am 30. Dezember 2011: „Die Meinungsführerschaft einer politischen Elite wird juristisch zementiert, wenn schon die Äußerung einer ?falschen? Meinung über historische und gegenwärtige Ereignisse zur Straftat erklärt werden kann. Hannes Hofbauer macht mit seinem Buch eindringlich auf die Gefahr aufmerksam, dass durch ?Erinnerungsgesetze? ein ?zutiefst bürgerliches Gut?, nämlich die Meinungsfreiheit, ausgehebelt wird.“ http://www.neues-deutschland.de/artikel/214338.wegen-falscher-meinung-vor-gericht.html?sstr=hofbauer|wahrheit|pries

Hans-Heinrich Nolte in der „Zeitschrift für Weltgeschichte“ Nr. 1/2012: „Gut, dass Hofbauer auf die Gefahr hinweist, dass hier Freiheit tot geregelt wird.“

Werner Pirker in der „Jungen Welt“ am 9. Januar 2012: „Abschließend verweist der Autor auf ?zwei parallel zueinander stattfindende Prozesse?: die Entpolitisierung im Sinne einer fortschreitenden Entdemokratisierung und des Durchmarsches des Wirtschaftslobbyismus auf der einen und die politische Beschlagnahme der Justiz auf der anderen Seite. Der politische Diskurs wird in den Gerichtssaal verlegt, wo wiederum politische Opportunität das Urteil spricht.“ http://www.jungewelt.de/2012/01-09/021.php

Richard Albrecht in „Soziologie heute“ im April 2012: „Die Stärke von Hofbauers argumentativem Ansatz ist, dass sowohl explizit die Illusion, soziale Kontrolle von oben vor allem durch Recht/Justiz wirsam durchsetzen zu können, kritisiert wird als auch implizit der sich daran anschließende (…) Prozess von Rechtsentwertung durch Überverrechtlichung. Das ist aber auch zugleich die Kardinalschwäche des Autors: die bornierte, weil dem Rechtsfetisch aufsitzende Sicht auf Recht und Justiz in der ‚bürgerlichen‘ Gesellschaft. Hannes Hofbauer bleibt selbst in der doppelten gesellschaftlichen Illusion des Rechts befangen und verkennt ihre Wirksamkeit …“

Günther Bertram in der Zeitschrift „Sezession“ Nr. 46/ Februar 2012: „Der Autor fragt mit Recht, ob die europäische Aufklärung sich denn vor den Dogmen eines neuen Mittelalters verflüchtigt habe. Ob man ihm in allem zustimmt, ist zweitrangig. Die scharfsinnige und materialreiche Schrift eines marxistisch geschulten Autors, der für die elementarsten bürgerlichen Werte und Haltungen eintritt, kann auch eine ‚konservative Bibliothek‘ nur bereichern.“

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